Dont´Panic die Casemanufaktur GmbH-Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Gültigkeit/Allgemeines
Alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen -auch künftige- erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, welche der Kunde mit der Auftragserteilung anerkennt. Abweichende Bedingungen des Kunden sind für uns unverbindlich, es sei denn, sie werden von uns schriftlich und ausdrücklich anerkannt.
II. Lieferumfang
1. Unsere Angebote sind freibleibend und nur in schriftlicher Form verbindlich.
2. Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.
3.Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.
III. Lieferfrist
1. Die Lieferfrist beginnt mit Eingang der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Zeichnungen, Maße, Genehmigungen, Freigaben, sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung
2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat.
3. Die Lieferfrist verlängert sich bei höherer Gewalt, Handelsbeschränkungen, Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt.
4. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.
IV. Rücktritt
1. Der Kunde hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn infolge von uns nicht zu vertretenden verlängerten Lieferfristen, die Abnahme für ihn unzumutbar wird. Das gleiche Recht haben wir, wenn uns die Vertragserfüllung durch von uns nicht zu vertretenden Umständen unmöglich wird. Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über Unmöglichkeit und Rücktritt gelten entsprechend.
2. Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, pauschal 10% des vereinbarten Preises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
V. Verpackung und Versand
1. Der Versand erfolgt unversichert und auf Gefahr und Rechnung des Kunden, dies gilt auch wenn freie Lieferung vereinbart ist. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.
2. Versand- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt.
3. Verpackungen werden Eigentum des Kunden.
VI. Annahme, Abnahme und Gefahrenübergang
1. Bleibt der Kunde mit der Annahme des Liefergegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Versandbereitschaft vorsätzlich oder grob fahrlässig im Verzug, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des vereinbarten Preises nicht gewillt ist.
2. Kommt der Kunde mit der Annahme in Verzug, behalten wir uns das Einlagern auf Gefahr und Kosten des Kunden vor
3. Der Kunde ist verpflichtet, den vertragsgemäßen Liefergegenstand in unserem Werk abzunehmen. Wird auf Wunsch des Kunden der Liefergegenstand versandt, hat der Kunde den Liefergegenstand unverzüglich auf Mängel zu prüfen und uns diese schriftlich anzuzeigen..
4. Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Besteller über. Erklärt der Besteller, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Kunden über.
5. Wird der Liefergegenstand auf Wunsch des Kunden versandt, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir die Sache dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person (einschließlich unseres Personals) oder Anstalt ausgeliefert hat.
VII. Preisänderungen
1. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen.
2. Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als 6 Wochen liegen.
3. Bei Spezialaufträgen sind wir berechtigt, in der Auftragsbestätigung Preisspannen anzugeben, die konkrete Preisermittlung erfolgt dann mit der Rechnungsstellung.
VIII. Gewährleistung
1. Es gelten die Gewährleistungsrecht gemäß §§ 633 ff BGB soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist.
2. Natürlicher Verschleiß und unsachgemäße Behandlung sind in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.
3. Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, sobald der Kunde am Liefergegenstand Reparaturen, Arbeiten oder Änderungen selbst vornimmt oder vornehmen lässt.
4. Unsere Gewährleistung gilt nur dem Kunden und nicht Dritten gegenüber.
IX. Haftung
1. Wir übernehmen die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
2. Im übrigen haften wir für Schäden die auf eine grob fahrlässige Vertragsverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen; dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen.
IIX. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetztes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.
Bei Verwendung gegenüber Unternehmer, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlich rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes:
4. Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen und dem Kunden vereinbarten Preises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
5. Die Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Kunde uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer
Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.
6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als der Wert der zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.
X. Zahlungsbedingungen
1.Der vereinbarte Preis und die Entgelte für Nebenleistungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt gewähren wir 2% Skonto. Nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungserhalt tritt Verzug ein.
2.Wir sind berechtigt, Aufträge nur gegen Vorkasse in Höhe bis zu 35% des vereinbarten Preises auszuführen.
3. Zahlungen des Kunden, auch Vorkasse, können auf dessen ältere Schulden, hieraus entstandene Kosten und Zinsen nach unserer Wahl angerechnet werden.
4. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
5. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegnnahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die banküblichen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu zahlen.
6. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen in Höhe von 5% für das Jahr über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-überleitungs-gesetztes vom 09.06.1998
7. Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht schriftlich anerkannter Gegenansprüche des Kunden nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
XI. Schutz- und Urheberrechte
1. Das Urheberrecht an Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und sonstigen Planungsunterlagen steht ausschließlich uns zu. Sämtliche Planungsunterlagen dürfen nur mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind auf Verlangen an uns zurückzugeben. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns Schadensersatzansprüche vor.
2. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm eingereichten Pläne, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen nicht mit Rechten Dritter belastet sind. Der Kunde haftet dafür, dass durch die von ihm eingereichten Unterlagen sowie deren Verwertung durch uns, keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Er stellt uns insoweit von allen Ansprüchen aus der Benutzung solcher Schutzrechte frei.
3. Untersagen uns Dritte unter Berufung auf ihre Schutzrechte die Herstellung und Lieferung bestimmter Waren, sind wir ohne weitere Prüfung berechtigt, jede weitere Tätigkeit einzustellen und bei Verschulden des Kunden Schadensersatz zu verlangen. Der Kunde verpflichtet sich diesbezüglich, uns von Ansprüchen Dritter freizuhalten.
XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist Hamburg.
2. Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Hamburg-Bergedorf.
3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
XIII. Sonstiges
1.Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
2.Sollte eine der vorstehenden oder sonst den Vertrag bildenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so soll an die Stelle der unzulässigen Bestimmung, diejenige zulässige treten, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Im übrigen bleibt die Gültigkeit der anderen Klauseln hiervon unberührt.

